Psychotherapeutische   Praxis 

  Petra Pallenberg  u.  Carolin Hohls  
 


Therapeutischer und persönlicher Hintergrund


Persönlicher Werdegang

Petra Pallenberg, geb. 1959, verheiratet, 3 Kinder

Diplom-Psychologin (Diplom 1984)

Approbation als Psychologische Psychotherapeutin

mit dem Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Kassenärztliche Zulassung seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999

für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen

Gestalttherapeutin (DVG)/ Lehrtherapeutin für Gestalttherapie

weitere Fortbildung in: Systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Stabilisierung bei Traumapatient/inn/en, Schmerztherapie

Bisherige Schwerpunkte meiner Tätigkeit
Psychotherapeutische Behandlung: Seit über 35 Jahren nebenberuflich und seit mehr als 20 Jahren ausschließlich in eigener Praxis als kassenärztlich zugelassene Psychotherapeutin für Erwachsene tätig in Wunstorf, Region Hannover.

Zuvor Schwerpunkttätigkeiten in folgenden Bereichen:

Krisenintervention, Einzeltherapie und Gruppentherapie mit Menschen in Lebenskrisen und suizidgefährdeten Menschen

Kindertherapie, Erziehungsberatung, Familientherapie

Einzel- und Gruppentherapie mit misshandelten / sexuell missbrauchten Frauen

Mitarbeiterin an der Medizinischen Hochschule Hannover

    Schwerpunkt Gesundheitspsychologie: Entspannung, Stressbewältigung, Patientenschulung und psychologische Beratung bei Asthma bronchiale

    Lehrtätigkeit

Supervision in sozialen Einrichtungen (Team- und Fallsupervision), Coaching von Sozialmanagern

Therapeutischer Hintergrund

In meinen ersten Tätigkeitsjahren ließ ich mich zu Beginn der 80-er Jahre in klientenzentrierter Gesprächspsychotherapie ausbilden, deren grundlegende Basisannahmen aus meiner Sicht eine wichtige Grundlage für psychotherapeutisches Handeln darstellen.

Schon bald aber interessierte ich mich mehr für die Gestalttherapie, in der ich mich dann auch in mehreren Jahren bei verschiedenen LehrerInnen ausbilden ließ. In den Jahren 1986 - 1991 schloss ich eine Ausbildung ab beim Institut für Integrative Gestalttherapie Würzburg (IGW) .

Zu Beginn der 90-er Jahre habe ich mich verstärkt in Systemischer Therapie fortgebildet, was ich nach wie vor in der Arbeit z.B. mit Paaren als sehr hilfreich erlebe.

Eine umfassendere Fortbildung habe ich dann in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie absolviert. Dabei interessierte mich vor allem die Gemeinsamkeiten dieses Ansatzes mit dem der Gestalttherapie, welche ich ebenfalls als ein tiefenpsychologisch fundiertes Therapieverfahren verstehe.

Insgesamt fühle ich mich den humanistischen Therapieformen und deren implizitem Menschenbild verpflichtet.

Als kassenärztlich anerkannte und zugelassene Psychotherapeutin arbeite ich tiefenpsychologisch fundiert. Für das Verfahren "tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" bin ich seither zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung verpflichtet (durchschnittlich mindestens 50 Stunden pro Jahr). Diese gesetzliche Pflicht empfinde ich weniger als reine "Pflicht", sondern vielmehr als eine innere Verpflichtung und eine wichtige Bereicherung und Reflektion meiner täglichen praktischen Arbeit, so dass ich mich meistens wesentlich mehr als nur in dem gesetzlich vorgegeben Umfang fortbilde.  Nicht nur die Therapieforschung, sondern auch andere Bereiche wie z.B. die neuere Hirnforschung bereichern und ergänzen bisherige Erkenntnisse zur Psychotherapie, führen zu teils neuen Behandlungsmethoden (z.B. EMDR in der Traumatherapie), und liefern meiner rein menschlichen sowie auch meiner wissenschaftlichen Neugier stets neue Nahrung. So hat es in den letzten Jahren durch verbesserte Untersuchungsmethoden beispielsweise weiterführende Erkenntnisse in Bezug auf Schmerzwahrnehmung und -verarbeitung gegeben, deren Kenntnis für die effektivere Behandlung von psychosomatischen Beschwerden oder chronischen Schmerzen bedeutsam sind. In diesem Zusammenhang nehme ich regelmäßig an einem "Qualitätszirkel Schmerztherapie" teil, in dem Kolleg/inn/en verschiedenster Berufsgruppen interdisziplinär zusammenarbeiten.

Ein weitere Qualitätssicherung für Patient/inn/en besteht darin, dass die psychotherapeutische Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung der "Antrags- und Genehmigungspflicht" durch entsprechende Gutachter unterliegt. Hierbei ist der behandelnde Psychotherapeut verpflichtet, einen umfassenden Bericht über die Inhalte der Behandlung zu erstellen. Dabei steht der Gutachter ebenfalls unter Schweigepflicht, trotzdem ist der Bericht derart anonymisiert, so dass der Gutachter keinerlei personalen Kenntnisse von dem Patienten erlangt, wohl aber vom Behandler und dem Behandlungsverlauf. Dadurch können Patient/inn/en zumindest eine gewisse Sicherheit genießen, dass sie nach den Regeln wissenschaftlich anerkannter Erkenntnisse behandelt werden und dies auch von außen bis zu einem gewissen Grad "kontrolliert" wird.

Eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung besteht in regelmäßigen Befragungen der Patient/inn/en über ihre Zufriedenheit mit der Durchführung der Behandlung, den Behandlungserfolgen und den grundlegenden Bedingungen der Praxis. Diese Form des Qualitätsmanagements ist inzwischen vom Gesetzgeber im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung für alle Behandler verpflichtend.

Zur vertragsärztlichen Versorgung sind (bisher) nur die Psychoanalyse bzw. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie  zugelassen, obwohl auch viele andere Verfahren in Kollegenkreisen und in der praktischen Tätigkeit z.B. in Kliniken eine hohe Wertigkeit und Anerkennung erfahren. Um mich auch außerhalb der engen Richtlinien für zugelassene Therapieverfahren fortzubilden und weiterzuentwickeln, bin ich außerdem Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie e.V. (DVG).